Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis?

Welche Berechnungsmethode muss bzw. kann angewendet werden?

Nicht für alle Immobilien ist zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich. Je nach Größe und Alter des Gebäudes besteht Wahlfreiheit für den verbrauchsorientierten Energieausweis. Grundsätzlich und empfehlenswert ist jedoch der Bedarfsausweis.

In der folgenden Tabelle sind die möglichen Ausweisarten für alle Gebäude noch einmal zusammengefasst aufgelistet.

Gebäude Ausweisart
bis Baujahr 1965 Bedarfsausweis
Baujahr 1966 – 1977 mit bis zu 4 Wohnungen, unsaniert Bedarfsausweis
Baujahr 1966 – 1977 mit bis zu 4 Wohnungen, saniert auf Niveau der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Baujahr 1966 – 1977 ab 5 Wohnungen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
ab Baujahr 1978 Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Neubau Bedarfsausweis

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Welchen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus verkaufen wollen? Muss Ihr Vermieter Ihnen den Energieausweis des Mietshauses vorlegen?