Welche Berechnungsmethode muss bzw. kann angewendet werden?
Nicht für alle Immobilien ist zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich. Je nach Größe und Alter des Gebäudes besteht Wahlfreiheit für den verbrauchsorientierten Energieausweis. Grundsätzlich und empfehlenswert ist jedoch der Bedarfsausweis.
In der folgenden Tabelle sind die möglichen Ausweisarten für alle Gebäude noch einmal zusammengefasst aufgelistet.
Gebäude | Ausweisart |
bis Baujahr 1965 | Bedarfsausweis |
Baujahr 1966 – 1977 mit bis zu 4 Wohnungen, unsaniert | Bedarfsausweis |
Baujahr 1966 – 1977 mit bis zu 4 Wohnungen, saniert auf Niveau der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis |
Baujahr 1966 – 1977 ab 5 Wohnungen | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis |
ab Baujahr 1978 | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis |
Neubau | Bedarfsausweis |
Machen Sie den EnergieausweisCheck
Welchen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus verkaufen wollen? Muss Ihr Vermieter Ihnen den Energieausweis des Mietshauses vorlegen?