Planen und Abstimmen

…mit Ihnen als Fachmann Ihrer eigenen Wünsche

Bauanträge bzw. Bauanzeigen

Wir planen mit Ihnen gemeinsam Ihr Bauvorhaben, bis für Sie die optimale Lösung erreicht wird. Der erarbeitete Vorentwurf wird soweit ausgearbeitet, bis daraus die Genehmigungspläne erstellt werden können. Diese sind die Grundlage für den Bauantrag. Mit der Bauantragsstellung leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Aus den jeweiligen Landesbauordnungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Der selbst kann nicht von Ihnen selbst eingereicht werden, sondern muss von einem Bauvorlageberechtigten, wie wir es sind, eingereicht werden. Es gibt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren sowie das genehmigungspflichtige Baugenehmigungsverfahren und Bauanzeigeverfahren. Anschließend wird die Planung detailliert und beschrieben.

Bauvoranfragen

In kniffeligen Fällen raten wir dazu eine Bauvoranfrage zu Stellen. Die Voranfrage ist eine Möglichkeit zu prüfen, ob Ihr geplantes Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Die zuständige Baubehörde kann so im vorwege eine verbindliche Aussage darüber treffen, ob das geplante Bauvorhaben so möglich ist. Der zeitlich begrenzte Bauvorentscheid gibt Ihnen so Sicherheit bei der weiteren Planung und verursacht nur verhältnismäßig geringe Kosten.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten dient zur Bestimmung des Verkehrswert und Beleihungswert einer Immobilie. In das Wertgutachten fließen Faktoren wie die Lage des Grundstückes, der Zustand und die Ausstattung der darauf errichteten Gebäude, etwaige Mieteinnahmen sowie die Verhältnisse am örtlichen Immobilienmarkt ein. Wertgutachten werden mitunter auch Schätzung, Taxe oder Wertermittlung genannt.