Rechnen und Konstruieren

Statische Berechnungen und Positionspläne

Wenn Sie die Lösung für Ihr statisches Problem suchen, dann sind Sie hier richtig.

Wir bieten Ihnen die „Statische Berechnung“ für Ihr Bauvorhaben, unabhängig von der Größe und vom Umfang der gewünschten Leistung. Vom kleinen Nachweis für eine Mauerwerksöffnung (Wanddurchbruch) oder für einen Carport bzw. eine Garage bis zum Komplettangebot für einen Neubau – wir sind für alle da.

Die beste Lösung einer statischen Aufgabe ist immer das wirtschaftlichste Ergebnis unter Berücksichtigung der gestalterischen Vorgaben. Jedes Bauvorhaben ist individuell, genau wie die vielfältigen Ansprüche unserer Bauherren.

Bei unserer Arbeit steht die Qualität stets im Vordergrund. Wir sind uns bewusst, dass unsere Statik von Handwerkern gelesen wird, meist unter Zeitdruck auf der Baustelle. Wir bemühen uns, die Statik so übersichtlich wie möglich aufzubereiten, so dass dem Leser nicht mehr „Zahlensalat“ zugemutet wird als nötig. Alle wesentlichen Bauteilabmessungen werden auf dem zu Statik dazugehörigem Positionsplan zusammengefasst.

Wärmeschutznachweise nach EnEV 2009

Seit Einführung der Energiesparverordnung „EnEV“ im Jahre 2002 und der Novellierung im Jahre 2007 und 2009, wurde das gesellschaftspolitische Ziel vorgegeben, den CO2 – Ausstoß der Haushalte zu minimieren. Jeder Bauherr steht vor der Aufgabe, sein Gebäude aus Sicht der Verbrennung fossiler Energieträger zu minimieren und die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Diese erforderlichen Nachweise, sowie die Nachweise zur Beantragung von KfW-Fördermitteln können wir für Sie erstellen.

Energieausweis für Gebäude

Beim Neubau von Gebäuden ist bereits seit Jahren der Wärmeschutznachweis erforderlich, der einen Energiebedarfsausweis beinhaltet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird der Energieausweis (auch bekannt als Energiepass) erstellt. Mit der Energieeinsparverordnung 2007 wurde der Energieausweis auch bei gebrauchten Gebäuden zur Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung wird hier der Energieausweis gefordert.

  • Wärmebedarfsberechnung für den Bauantrag
  • Energiebedarfsausweis / Energieausweis für Neubauten
  • Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis für Gebäude im Bestand

Der Käufern oder Nutzern kann sich damit versichern, ob das Gebäude eine gute Energiebilanz aufweist oder bei mangelhaften Wärmeschutz entsprechend hohe Nebenkosten zu erwarten sind.

Schallschutznachweise nach DIN 4109

Schallschutz in Wohn- und Arbeitsräumen ist unverzichtbarer Bestandteil der Bauplanung. Gebäude ohne ausreichenden Schallschutz erfüllen nicht vollständig ihren Zweck und können im Extremfall zu gesundheitlichen Schäden führen.

Der Nachweis des Mindestschallschutzes nach DIN 4109 gehört zu den unverzichtbaren bautechnischen Nachweisen, die als Auflage für die Baugenehmigung gemacht werden. Hierbei müssen die Anforderungen des Schallschutzes den Kennwerten der entsprechenden Bauteile gegenüber gestellt werden. Darüber hinaus kann auch ein erhöhter Schallschutz gefordert sein, der in hochwertigen Mehrfamilienhäusern bereits oft als „Stand der Technik“ vorausgesetzt wird.

In jedem Fall muss auch für eine Kontrolle der geplanten Maßnahmen gesorgt werden. Ausführungsfehler bei Schallschutzmaßnahmen sind nach Fertigstellung nur mit unangemessen hohen Aufwand zu beseitigen. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Beauftragung.

Feuchteschutzberechnungen

Im Rahmen des Feuchteschutzes ist die raumseitige Oberflächentemperatur von Bauteilen von besonderen Interesse. Unterschreitet diese Temperatur einen bestimmten Wert, der von der Raumtemperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit abhängt, kann es zur Kondensation auf Bauteiloberflächen, oder aber auch im Bauteilquerschnitt kommen.

Besonders gefährdet sind konstruktive und geometrische Wärmebrücken wie sie bei allen Bauvorhaben üblicherweise vorkommen.

Unsere Aufgabenstellung ist die Dimensionierung dieser Detailpunkte, so dass unter den gegebenen Randbedingungen, die durch die Nutzung bestimmt werden, kein Tauwasser und somit kein Schimmelpilz auftritt.

Brandschutznachweise und Pläne

Ab Gebäuden mittlerer Höhe ist bereit mit dem Bauantrag ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Dieses ist Grundlage der brandschutztechnischen Planung und Ausführung des Gebäudes. Das Brandschutzkonzept beschreibt die Anforderungen an den Brandschutz und legt die erforderlichen Maßnahmen fest.
Das Brandschutzkonzept muss auf den EInzelfall abgestimmt sein und enthält z.B. Angaben über:

  • Anordnung und Ausführung von Trennwänden
  • Anforderung an den ersten und zweiten Rettungsweg
  • Flächen für die Feuerwehr
  • Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Flucht- und Rettungspläne werden von der Arbeitsstättenverordnung verlangt, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die Pläne müssen eindeutige Anweisungen enthalten, wie sich die anwesenden Personen im Gefahr- oder Katastrophenfall zu verhalten haben und am schnellsten in Sicherheit bringen können. Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gemäß BGV A8 (VBG 125) gestaltet sein.